Rz. 1

Stand: EL 121 – ET: 03/2020

Erhält ein ArbN Aktien des arbeitgebenden Unternehmens (sog Belegschaftsaktien) unentgeltlich oder verbilligt als Sachbezug, kann ein Preisvorteil bis zu 360 EUR im Kalenderjahr steuerfrei sein (im Einzelnen > Mitarbeiterkapitalbeteiligung; > Beteiligung von Arbeitnehmern (§ 19a EStG) und > Vermögensbeteiligungen Rz 6 ff). Darüber hinaus werden Aufwendungen des ArbN für den Erwerb von Aktien im Rahmen des VermBG durch staatliche Sparzulage gefördert (> Vermögensbeteiligungen Rz 6 ff, > Vermögensbildung der Arbeitnehmer und > Wertpapier-Kaufvertrag).

 

Rz. 2

Stand: EL 121 – ET: 03/2020

Für leitende Angestellte hat die Möglichkeit zum Erwerb von Aktien des eigenen Unternehmens als Teil der Gesamtvergütung erhebliche Bedeutung gewonnen. Als erfolgsabhängige Sondervergütung überlassen AGs ihren Mitarbeitern anstelle von Aktien zunehmend sog > Stock Options. Allgemein erhellend zur Thematik Geserich, DStR 2014, Beihefter zu Heft 23, 53.

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