Stand: EL 121 – ET: 03/2020

Der ADAC-Mitgliedsbeitrag ist nicht steuerlich absetzbar. Ihm liegt kein Versicherungsverhältnis zugrunde. Da der ADAC eV kein gemeinnütziger Verein, sondern eine Interessenvereinigung ist, kann der Mitgliedsbeitrag auch nicht als > Spende steuerlich berücksichtigt werden (vgl FG München vom 01.08.2013 – 5 K 758/13, HaufeIndex 5 878 558). Die vom ADAC veröffentlichten Tabellen zur Ermittlung der Kfz-Kosten sind zur Bestimmung der steuerlichen BMG ungeeignet (BFH 131, 53 = BStBl 1980 II, 651; > Kraftfahrzeugkosten Rz 19, 21). Im Übrigen > Kraftfahrerverbände.

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