Auf einen Blick:

Die Steuerabzüge muss der ArbG jeweils spätestens 10 Tage nach Ablauf des für ihn maßgeblichen Anmeldungszeitraums (Monat/Quartal/Jahr) an sein Betriebsstätten-FA abführen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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