OFD Münster, 03.09.1998, S 2723 - 13 - St 13 - 31

Hinsichtlich der Frage, ob es für die Steuerbefreiung einer Unterstützungskasse schädlich ist, wenn ein Arbeitnehmer auf Teile seines Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse verzichtet, wird die Auffassung vertreten, daß eine Gehaltsumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse die Steuerbefreiung einer Unterstützungskasse nicht beeinträchtigt.

Eine Gehaltsumwandlung und damit der Verzicht auf Teile des zukünftigen Gehalts stellt keine Verwendung von Vermögenswerten und somit keinen Zufluß von Arbeitslohn dar. Insoweit kann daher auch keine Leistung eines Leistungsempfängers (Arbeitnehmers) an eine Unterstützungskasse vorliegen. Eine Leistung durch Arbeitnehmer an die Unterstützungskasse kann nur angenommen werden, wenn entsprechende Geldbeträge dem jeweiligen Arbeitnehmer (Leistungsempfänger) tatsächlich zufließen § 11 EStG).

 

Normenkette

KStG § 5 Abs. 1 Nr. 3

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