BMF, 6.2.2003, IV B 3 - S 1301 MAR - 1/03
Deutsch-marokkanisches Doppelbesteuerungsabkommen vom 7.6.1972 (DBA);
Artikel 2 – unter das Abkommen fallende Steuern -
Zu den zurzeit bestehenden und unter das Abkommen fallenden Steuern im Königreich Marokko gehören
- die Einkommensteuer (Impôt Général sur le Revenu) und
- die Körperschaftsteuer (Impôt sur les Sociétés).
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 2003, 124
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