Entscheidungsstichwort (Thema)

Höhe der § 7 b-Absetzungen nach Hinzuerwerb eines hälftigen Miteigentumsanteils vom geschiedenen Ehepartner

 

Leitsatz (NV)

Erwirbt ein Ehepartner nach der Scheidung den hälftigen Miteigentumsanteil des anderen Ehepartners am gemeinsamen Einfamilienhaus hinzu, so kann er nunmehr als Alleineigentümer die erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG nur von der Hälfte der Höchstbemessungsgrundlage in Anspruch nehmen. Eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf seinen bisherigen Anteil an den Gebäudeherstellungskosten ist nicht zulässig.

 

Normenkette

EStG 1983 § 7b Abs. 1 S. 3, Abs. 6 S. 1, § 21 Abs. 2, 1. Alt, § 21a

 

Verfahrensgang

FG Münster

 

Fundstellen

Haufe-Index 418007

BFH/NV 1992, 103

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