Entscheidungsstichwort (Thema)

Abgeltungsbereich der Aufwandsentschädigung für Gerichtsvollzieher

 

Leitsatz (NV)

Legt ein FG landesrechtliche Vorschriften über die Aufwandsentschädigung der Gerichtsvollzieher abweichend von der Auffassung der Verwaltung dahin aus, daß nur Aufwendungen für die Unterhaltung und nicht für die Einrichtung des Büros abgegolten werden, so besteht ein besonderer Anlaß zu der Prüfung der Voraussetzung des § 3 Nr.12 Satz 2 EStG, ob die Aufwandsentschädigung nicht den Aufwand, der dem Empfänger erwächst, offenbar übersteigt.

 

Normenkette

EStG § 3 Nr. 12, § 3c

 

Verfahrensgang

FG Rheinland-Pfalz

 

Fundstellen

Haufe-Index 418765

BFH/NV 1993, 165

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