Entscheidungsstichwort (Thema)

Bodenschatzführende Schichten - kein selbständiges Wirtschaftsgut bei Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit Grund und Boden

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein Kaufvertrag über die Veräußerung von Grund und Boden macht darin enthaltene bodenschatzführende Schichten nicht zu einem gegenüber dem Grund und Boden selbständigen Wirtschaftsgut, wenn diese weder abgebaut noch einem anderen Nutzungs- und Funktionszusammenhang als der Grund und Boden im übrigen zugeführt werden sollen.

 

Orientierungssatz

Parallelentscheidung: BFH, 6.12.1990, IV R 2/89, NV.

 

Normenkette

EStG § 4 Abs. 1, § 13 Abs. 1, § 14

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 06.12.1990 - IV R 3/89 (V)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132496

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