Entscheidungsstichwort (Thema)

Fortfall des Rechtsschutzinteresses für eine Klage im Lohnsteuerermäßigungsverfahren

 

Leitsatz (NV)

1. Mit Ablauf des Monats März entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Verpflichtungsklage, auf der Lohnsteuerkarte des Vorjahres einen Lohnsteuerermäßigungsbetrag einzutragen. Ein solcher kann sich nämlich nicht mehr auswirken (Anschluß an BFH-Beschluß vom 21. Dezember 1982 VIII B 36/82, BFHE 137, 232, BStBl II 1983, 232).

2. Der Kläger kann diesem Umstand durch einen Übergang zur Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO Rechnung tragen. Da dies im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung nicht statthaft ist, bleibt hier dem Antragsteller nach Ablauf des Monats März des Folgejahres nur, den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt zu erklären.

 

Normenkette

EStG § 42b Abs. 3 S. 1; FGO §§ 69, 100 Abs. 1 S. 4

 

Verfahrensgang

FG Baden-Württemberg

 

Fundstellen

Haufe-Index 417616

BFH/NV 1991, 746

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