Entscheidungsstichwort (Thema)

Divergenz, Entschädigungszahlung an sog. „Arbeitnehmer-Komplementär“

 

Leitsatz (NV)

Divergenz zu dem BFH-Urteil vom 11. Juni 1985 VIII R 252/80 (BFHE 144, 357, BStBl II 1987, 33), nach dem der persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auch dann Mitunternehmer ist, wenn er keine Kapitaleinlage erbracht hat und im Innenverhältnis wie ein Angestellter behandelt und von der Haftung freigestellt wird, liegt nicht vor, wenn das FG keinen davon abweichenden Rechtssatz aufgestellt hat, sondern die im Streitfall maßgebenden Gesellschaftsvereinbarungen dahingehend gewürdigt hat, der Kläger sei nur formal persönlich haftender Gesellschafter gewesen.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; EStG § 24 Nr. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 10.03.1999 - XI B 165/97 (NV); BFH/NV 1999, 1226

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133082

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