OFD Frankfurt, 10.7.2008, S 2255 A - 36 - St 218

Das BMF hat eine Übersicht über ausländische gesetzliche Rentenversicherungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG und des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG erstellt, die als Arbeitshilfe beim Sonderausgabenabzug und der zutreffenden nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase genutzt werden kann.

Die Übersicht erstreckt sich im Wesentlichen auf die Staaten des EWR und der Schweiz sowie die Staaten Australien, Bosnien-Herzegowina, Japan, Kanada, Korea, Kroatien, Mazedonien, Serbien-Montenegro, Türkei und die USA. Mit dieser Auswahl wird die weitaus überwiegende Zahl der Fälle in der Praxis erfasst. Die in der Übersicht getroffene Aussage zum Besteuerungsrecht basiert auf dem Stand der DBA vom November 2005. Da eine fortlaufende Aktualisierung der Übersicht nicht vorgesehen ist, kann im jeweiligen Einzelfall die Zuweisung des Besteuerungsrechts von den Angaben in der Übersicht abweichen (z.B. wegen neuer Abkommen bzw. Änderung der Abkommen).

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Leistungen einiger in der Übersicht aufgeführten Rentenversicherungsträger vereinzelt auch Ruhegehälter für frühere unselbstständige Arbeit im öffentlichen Dienst oder in anderen öffentlichen Funktionen des anderen Vertragsstaats erfassen können. Dies betrifft Kurzbeschreibungen, die z.B. die Begriffe „Beamtenversorgungsträger” oder „Sondersystem für Staatsbeamte” enthalten. Außerdem sind nicht alle Ausnahme-/Sonderregelungen (z.B. Besteuerungsrecht aufgrund der Staatsangehörigkeit) aufgeführt. Es ist daher unumgänglich, in jedem Einzelfall das Besteuerungsrecht nach den genannten Vorschriften des einschlägigen DBA zu prüfen.

 

Anlage

hier nicht wiedergegeben; siehe HI2054578.

 

Normenkette

EstG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a

EstG § 22 Nr. 1 Satz 3

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