BMF, 25.3.2004, IV D 2 - S 0229 - 11/04

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 25.3.2002, IV D 2 – S 0229 – 26/02 (BStBl 2002 I S. 477) zur Anwendung der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentliche Rundfunkanstalten wie folgt geändert:

  • In Tz. 2.1 werden im 3. Absatz im Klammerzusatz die Worte „Reisekostenvergütungen eines Gemeindeunfallversicherungsverbandes,” gestrichen und
  • in Tz. 4.1.1.1 wird im vorletzten Absatz folgender Satz angefügt:

    „So werden z.B. auch die Zahlungen nach dem Gesetz über die Entschädigungen für Strafverfolgungsmaßnahmen von der Mitteilungspflicht erfasst.”

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

Normenkette

MV § 1 ff.

 

Fundstellen

BStBl I, 2004, 418

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