Hierzu gehören insbesondere
1. | versicherungspflichtige Landwirte, |
2. | versicherungspflichtige Ehegatten/Lebenspartner von Landwirten, |
3. | versicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige, |
4. | ehemalige Landwirte, die nach Übergangsrecht weiterhin unabhängig von einer Tätigkeit als Landwirt oder mitarbeitender Familienangehöriger versicherungspflichtig sind. |
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