OFD Frankfurt, 18.4.2008, S 2333 A - 39 - St 211

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben entschieden, dass bei in Altersteilzeit befindlichen Arbeitnehmern die Werbungskosten nicht nach Maßgabe des § 3c EStG zu kürzen sind, weil – wie auch bei Arbeitnehmern, die nach § 3b EStG steuerfreie Zuschläge erhalten – die Aufwendungen (z.B. für Fahrten zur Arbeitsstätte) in keinem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit den nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfreien Einnahmen stehen.

 

Normenkette

EStG § 3 Nr. 28

EStG § 3c

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