Alleinerziehenden-Freibetrag bleibt unverändert

Die Bundesregierung plant derzeit keine Gesetzesinitiativen zur Erhöhung des Freibetrages für Alleinerziehende, der zuletzt für den VZ 2015 von 1.308 auf 1.908 EUR erhöht wurde. 

Dies teilt die Bundesregierung in der Antwort ( 19/6779) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit. Den Freibetrag erhalten rund 1,3 Mio. Steuerpflichtige. Die geschätzten jährlichen steuerlichen Mindereinnahmen werden von der Bundesregierung mit rund 600 Mio. EUR angegeben.

Eine Anhebung des Freibetrages um 20 Prozent würde nach Berechnungen der Regierung zu Steuermindereinnahmen von 170 Mio. EUR führen. Eine Erhöhung um 50 Prozent würde zu Mindereinnahmen von 280 Mio. und eine Verdoppelung zu Mindereinnahmen von 550 Mio. EUR führen.

Auch keine Anhebung weiterer Freibeträge

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, ist derzeit auch keine Anhebung der sogenannten steuerlichen Übungsleiterpauschale sowie anderer Freibeträge geplant. 

hib-Meldung v. 21.1.2019