
Die Bundesregierung erwägt die Einführung einer "Kleinen Genossenschaften" oder "Kooperativgesellschaft (haftungsbeschränkt)".
Dies geht aus ihrer Antwort (17/10654) auf eine Kleine Anfrage (17/10534) der Fraktion Die Linke hervor. Unter anderem durch die Entbindung von einer Pflichtprüfung würde vor allem kleineren Existenzgründern der Weg zur Genossenschaft erleichtert werden.
Diese "kleine Genossenschaft" oder "Kooperativgesellschaft (haftungsbeschränkt)" würde durch bestimmte Größenmerkmale definiert werden. Werden diese Größenmerkmale wiederholt
überschritten, würde die Gesellschaft zu einer "normalen" Genossenschaft werden. Sie müsste dann die Mitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband erwerben und künftig die genossenschaftlichen Pflichtprüfungen durchführen lassen.
Insgesamt hält die Regierung den Reformbedarf im Genossenschaftsbereich aber für gering.
Schlagworte zum Thema: Genossenschaft, Gesellschaftsrecht
- Schrittweiser "Soli"-Abbau verfassungswidrig
- Spitzengespräch zu einer Grundsteuer-Reform am 2. Mai
- Steuererklärung für Grundeigentümer erwartet
- Dienstleistungskarte abgelehnt, Einigung bei Verhältnismäßigkeitsprüfung
- Rentenerhöhung erhöht auch das steuerpflichtige Einkommen
- SPD will Reiche höher besteuern
- Vorschläge zur Bürokratieentlastung
- Meldungen von Kapitalerträgen
- Besteuerung bei Firmensitz-Verlagerung
- Baukindergeld bringt kaum etwas
- Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
- Umzugskostenpauschale steigt zum 1. Februar
- Steueränderungen 2018 im Überblick
- Einkommensteuer
- Berechnung des Steuerabzugs
- Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
- Was das neue Geldwäschegesetz für Steuerberater bedeutet
- Neue Abzinsungsregeln für Pensionsrückstellungen
- Wichtige Steueränderungen in 2017 im Rückblick
- Auch künftig keine Umsatzsteuer auf Entgelte für Abwasser und Abfall
Um einen Kommentar zu schreiben, melden Sie sich bitte an.
Jetzt anmelden