
Bild: Haufe Online Redaktion
Vordruckmuster USt 7 B (Bericht über die Umsatzsteuer-Sonderprüfung)
Das mit BMF-Schreiben vom 2.6.2014 eingeführte Vordruckmuster USt 7 B (Bericht über die Umsatzsteuer-Sonderprüfung) wurde überarbeitet.
Das mit BMF-Schreiben vom 2.6.2014 eingeführte Vordruckmuster USt 7 B (Bericht über die Umsatzsteuer-Sonderprüfung) wurde überarbeitet.
Der Vordruck ist auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen.
Folgende Abweichungen sind zulässig:
- Der Vordruck kann bei Anwendung von IT-Programmen in verkürzter Form ausgegeben werden, indem im Einzelfall nur die für die Prüfung relevanten Teile des Vordrucks ausgedruckt werden.
- Von dem Vordruck kann abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich ist.
- Die Übernahme des Abschnittes III – Zusammenstellung der Prüfungsfeststellungen – ist den Ländern freigestellt.
Das Vordruckmuster ist in der aktualisierten Fassung spätestens mit Bekanntgabe dieses Schreibens im Bundessteuerblatt Teil I anzuwenden.