Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen: Bescheinigung

Das BMF hat aktualisierte Muster für die von Fachunternehmen und Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG auszustellenden Bescheinigungen veröffentlicht.

Steuerermäßigung nach § 35c EStG

Eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden kommt nur infrage, wenn der Steuerpflichtige eine Bescheinigung vorlegen kann, die vom ausführenden Fachunternehmen ausgestellt wurde und bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 35c EStG erfüllt sind.

Aktualisierte Muster für die Ausstellung von Bescheinigungen

Das BMF hat aktualisierte Muster für die Ausstellung der Bescheinigungen veröffentlicht. Das BMF-Schreiben erläutert die Anwendung von Bescheinigungen nach den neuen Mustern. Zudem werden Erläuterungen ergänzt, welche Aufwendungen förderfähig sind. Die Muster können auf der Homepage des BMF abgerufen werden.

BMF, Schreiben v. 6.2.2024, IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :006

Schlagworte zum Thema:  Steuerermäßigung, Gebäude