OFD: Neue Spendenbescheinigungen

Ab sofort gelten für gemeinnützige Vereine und Organisationen, politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen neue amtliche Muster für die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen – besser bekannt als "Spendenbescheinigungen".

Gemeinnützige Vereine müssen neue Formulare verwenden

Die Muster sowie eine Erklärung, wie die neuen Spendenbescheinigungen von den Vereinen selbst auszufüllen sind, finden sich auf den Internetseiten der Oberfinanzdirektion Koblenz.

Alte Zuwendungsbestätigungen bzw. Spendenbescheinigungen dürfen jedoch, um Restbestände aufzubrauchen, bis 31.12.2012 verwendet werden.

OFD Koblenz, Pressemeldung v. 31.10.2012

Schlagworte zum Thema:  Einkommensteuer