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Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt.
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt.
Die Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge (§ 3 Nr. 64 EStG) mit Zeitraum ab 1.1.2012 wurde entsprechend ergänzt.
BMF, Schreiben v. 13.1.2014, - IV C 5 - S 2341/14/10001 - 2014/0022607
Schlagworte zum Thema:
Lohnsteuer, Steuerbefreiung