euBP: Verbesserung elektronisch unterstützte Betriebsprüfung 2014

Die elektronische Betriebsprüfung (euBP) wurde am 1.7.2012 eingeführt. Die Nachfrage nach der euBP ist verhalten: Erst rund 1.000 euBP haben in der Pilotphase stattgefunden. Das euBP-Verfahren wurde bereits optimiert und wird ab 1.1.2014 erneut verbessert.

Die Verspätung aufgrund technischer Schwierigkeiten scheint mittlerweile Standard beim Start von neuen meldetechnischen Großprojekten geworden zu sein – auch die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) wurde mehrfach verschoben.

Probleme gibt es auch bei der Einführung der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) durch die Deutsche Rentenversicherung. Die Lage ist zwar bei weitem nicht so dramatisch wie beim ELStAM-Verfahren, aber nachgebessert werden musste hier auch. Doch bei der Komplexität der Systeme scheint dies kein Wunder zu sein - zu viele Rädchen müssen passend ineinandergreifen, damit ein Verfahren reibungslos läuft.

Verzögerungen der euBP bereits zum Start

Bereits zum Start des Pilotverfahrens verzögerte sich die euBP. Ursprünglich für Oktober 2011 geplant, musste der Start der Pilotphase auf den 1.7.2012 verschoben werden. Im Laufe des Pilotverfahrens mussten unverzüglich Änderungen vorgenommen werden. Bereits direkt nach dem Start der Pilotphase hatte sich gezeigt, dass eine Schnittstelle angepasst werden musste. Die Verantwortlichen reagierten schnell und bauten die notwendigen Änderungen ein. Im Verlauf wurde das Pilotverfahren dann zeitlich weiter verlängert bis Ende 2013.

Arbeitserleichterung durch die euBP: ein optionales Angebot für Arbeitgeber

Noch immer verspricht das euBP-Verfahren in Summe eine Arbeitserleichterung. Die euBP vereinfacht für den Arbeitgeber die Vorbereitung auf eine anstehende Betriebsprüfung. Die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung können sich in der Dienststelle noch besser auf den (evtl. folgenden) Vor-Ort-Termin vorbereiten und schon vorab gezielt Unterlagen und Belege für die weitere Prüfung anfordern.

euBP kann Vor-Ort-Prüfung ersetzten

Nimmt der Arbeitgeber am euBP-Verfahren teil, werden die notwendigen Arbeitgeberdaten bei der Ankündigung der Betriebsprüfung angefordert. Dabei wird auch der Termin für die späteste Datenlieferung mitgeteilt. Beim euBP-Verfahren müssen dem Betriebsprüfer vor Ort weniger oder keine Unterlagen mehr vorgelegt werden. Ergeben sich bei der Auswertung der elektronisch übermittelten Abrechnungsdaten keine relevanten Prüfhinweise, kann eine Prüfung am Betriebssitz sogar vollständig entfallen. Das spart Zeit und Geld – für alle Beteiligten.

Erweiterung des Verfahrens ab Januar 2014 vorgesehen

Die jetzt aufgetretenen Schnittstellenprobleme bei der euBP sind mit der derzeit im Einsatz befindlichen Version 2.1.0 der Software bereits beseitigt worden. Derzeit werden für die Version 3.0.0 weitere, allerdings lediglich redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Zum Jahresbeginn 2014 soll es soweit sein: Dann werden auch Rückmeldungen innerhalb des euBP-Verfahrens eingeführt. Für sie werden die Datensätze „Grunddaten für Meldekorrekturen (DSGM)“ und „Ursprungsmeldung (DSUM)“ neu eingeführt.

Notwendige Korrekturen werden zurückgemeldet

Im Falle von Prüffeststellungen mit Entgeltdifferenzen stellt die Deutsche Rentenversicherung den Arbeitgebern maschinell Grunddaten für die Berichtigung der Meldungen zur Verfügung. Der Arbeitgeber wird mit einem Bescheid auf die bereitgestellten Datensätze für Meldekorrekturen hingewiesen.

Dies ist ein praktisches Vorgehen und ein hilfreicher Service für Betroffene, auch wenn dies nicht die Korrekturmeldung durch den Arbeitgeber ersetzt. Die evtl. notwendige Korrekturmeldung muss nach wie vor in der Entgeltabrechnung selbst angestoßen werden.