Jahreswechsel 2017/2018 im Sozialwesen

Das neue Jahr steht vor der Tür und bringt im Sozialwesen einige Änderungen mit sich. Dafür sorgt unter anderem das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz. Auch die Sozialversicherungswerte ändern sich ebenso wie die Hartz-IV-Regelsätze. Lesen Sie hier die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im Überblick.

Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz enthält unterschiedliche Neuerungen. Unter anderem auch Änderungen zur Beitragsfestsetzung für freiwillig krankenversicherte Mitglieder, die Arbeitseinkommen und/oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen.

Sachbezugs- und Sozialversicherungswerte

Der Bundesrat hat am 24.11.2017 die 10. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) beschlossen. Der Monatswert für Verpflegung wird dabei ab 1.1.2018 auf 246 Euro angehoben.

Entscheidend für die Herleitung der Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2018 ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im Jahr 2016. Die Veränderungsrate beträgt gegenüber dem Jahr 2015 in den alten Bundesländern 2,33 Prozent und in den neuen Bundesländern 3,11 Prozent. Entsprechend wurden die Rechengrößen in Ost und West angehoben.

Neue Hartz-IV-Sätze

Zum Jahresbeginn 2018 erhöhen sich die Hartz-IV-Regelsätze für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Der Bundesrat ließ dazu am 3.11.2017 das entsprechende Gesetz passieren.

Beiträge zur Sozialversicherung

Zum 1.1.2018 sinkt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz und die Beitragssätze zur allgemeinen und knappschaftlichen Rentenversicherung um jeweils 0,1 Prozent.

Mutterschutz

Die Neuerungen des Mutterschutzgesetzes haben Auswirkungen auf die Schutzfristen und die Berechnung des Mutterschaftsgeldes.

Kindergeld 2018

Das Kindergeld 2018 erhöht sich um 2 Euro pro Monat. Für die ersten beiden Kinder gibt es dann jeweils 194 Euro pro Monat, beim dritten Kind sind es 200 Euro und bei jedem weiteren Kind 225 Euro. Das Kindergeld kann künftig nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden. Bisher war das für mehrere Jahre möglich.

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