Aushangpflichtige Gesetze für Arbeitgeber 2025
Auch 2025 müssen Unternehmen überprüfen, ob sich Gesetze oder Verordnungen geändert haben. Denn: Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Schutzvorschriften zugunsten von Beschäftigten oder Beschäftigtengruppen am Arbeitsplatz auszuhängen - und das zwingend in der aktuell gültigen Fassung. Beschäftigte sollen sich auf diese Weise ohne großen Aufwand über geltende Arbeitsschutzrechte und Pflichten informieren können.
Wird die Aushangpflicht missachtet, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar. Das hat Folgen für den Arbeitgeber und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Was sind aushangpflichtige Gesetze?
Das Arbeitsrecht enthält zahlreiche Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder bestimmter Arbeitnehmergruppen. In vielen dieser Gesetze und Verordnungen ist geregelt, dass der Arbeitgeber sie an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen hat. Andere Vorschriften enthalten keine explizite Aushangpflicht, haben aber große praktische Bedeutung im Betrieb wie etwa das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und das Bundesurlaubsgesetz. Den Mitarbeitenden soll durch den Aushang dieser Vorschriften die Gelegenheit gegeben werden, sich über ihre Rechte sowie die ihnen obliegenden Pflichten zu informieren.
Warum Aushangpflicht für Arbeitgeber besteht
Den Beschäftigten muss insbesondere die Möglichkeit eingeräumt werden, sich Kenntnis über ihre Rechte und die für sie geltenden Schutzvorschriften zu verschaffen. Zudem soll ihnen dies direkt an ihrem Arbeitsplatz ermöglicht werden: Sie müssen die geltenden Arbeitsschutzrechte nicht suchen müssen, sondern ohne großen Aufwand einsehen oder nachschlagen können.
Eine Verletzung der Aushangpflichten des Arbeitgebers stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Gleichzeitig kann sich der Arbeitgeber auch schadensersatzpflichtig machen, wenn der Verstoß gegen die Aushangpflicht der aushangpflichtigen Gesetze ursächlich für den Eintritt eines Schadens aufseiten der Beschäftigten gewesen ist.
Wann Aushangpflicht besteht
Die Aushangpflicht ist nicht etwa an eine bestimmte Betriebsgröße gekoppelt, sondern gilt ab dem ersten Mitarbeitenden. Zudem müssen die Gesetze und Verordnungen auf dem aktuellen Stand sein. Der Arbeitgeber muss daher darauf achten, dass die Gesetze regelmäßig aktualisiert werden.
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Aushangpflichtige Gesetze: Wo aufhängen?
Soweit keine Spezialregelung greift, wird die Aushangpflicht durch einen Aushang des Gesetzes- oder Verordnungstextes an einer geeigneten Stelle und in einer Art und Weise, die dem Mitarbeitenden die Einsichtnahme während seiner Anwesenheit im Betrieb ohne Hilfe Dritter ermöglicht erfüllt, das heißt, ohne jemanden um Vorlage bitten zu müssen. Auch muss den Mitarbeitenden Gelegenheit gegeben werden, unbeaufsichtigt Einsicht zu nehmen.
Geeignete Stellen sind beispielsweise Arbeits-, Aufenthalts- und Pausenräume, das Schwarze Brett sowie die Kantine oder das Betriebsratsbüro. Der Aushangverpflichtung kann auch durch eine digitale Bereitstellung der Gesetze, beispielsweise im firmeneigenen Intranet nachgekommen werden. Dafür muss sichergestellt sein, dass jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin einen Zugang dazu hat. Bekannt gemacht werden muss jeweils die aktuell geltende Fassung des Gesetzestextes. Das gilt künftig auch für das Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz, die bisher im Betrieb "ausgelegt oder ausgehängt" werden mussten.
Aktuelle aushangpflichtige Gesetze 2025
Zu den aktuellen aushangpflichtigen Gesetzen 2025 zählen:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Arbeitsstättenverordnung (Flucht- und Rettungsplan)
- § 61 b des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Betriebsratswahl (Bekanntmachungspflicht)
- Betriebsvereinbarungen
- Druckluftverordnung (Name, Anschrift und Telefonnummer des ermächtigten Arztes)
- Gefahrstoffverordnung (Betriebsanweisungen)
- §§ 6, 7a, 8, 19 Abs. 2 des Heimarbeitsgesetzes (HAG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Ladenschlussgesetz (LSchlG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Schwerbehindertenvertretungswahl (Bekanntmachungspflichten)
- Strahlenschutzverordnung und Strahlenschutzgesetz
- Tarifverträge, die für den Betrieb gelten
- Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
- Viele weitere wichtige Gesetze und Verordnungen.
Von großer Praxisbedeutung sind außerdem:
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB – Auszug)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
- Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Nachweisgesetz (NachwG)
- SGB IX (Auszug)
- Tarifvertragsgesetz (TVG)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Wichtigste aushangpflichtige Gesetze und Verordnungen
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Das Gesetz soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen. Hierzu erhält der durch das Gesetz geschützte Personenkreis Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese gegen gesetzliche Diskriminierungsverbote verstoßen.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Ziel des Gesetzes ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern. Auch sollen der Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage als Tage der Arbeitsruhe geschützt werden.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Das Gesetz enthält diverse Regelungen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu sichern und zu verbessern und beinhaltet diverse arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen.
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, welche ihn beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützen sollen.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO): Das Gesetz dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten und regelt somit, was der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten zu beachten hat.
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Das Gesetz soll Jugendliche vor Überlastung durch Arbeit schützen und regelt damit Höchstarbeitszeiten, Urlaub sowie Mehrarbeit und Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Zudem ist ein grundsätzliches Verbot der Kinderarbeit enthalten.
Mutterschutzgesetz (MuSchG): Das Gesetz enthält Schutzvorschriften für schwangere Mitarbeiterinnen und Mütter. Es gewährt Schutz vor zu hohen körperlichen Belastungen bis hin zu völliger Freistellung von der Arbeit sowie die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und besonderem Kündigungsschutz.
Spezialgesetze wie Unfallverhütungsvorschriften (UVGV 1): Die Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und Versicherte und dienen der Prävention von Unfall- und Schadensvorschriften.
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