Versicherte haben bei einer bestimmten Indikation zu einem planbaren Eingriff Anspruch darauf, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Dabei wird geprüft, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig und sachgerecht ist.

Es geht hierbei um die Prüfung sog. mengenanfälliger planbarer Eingriffe, bei welchen der Verdacht einer medizinisch nicht notwendigen Mengenausweitung besteht.

Die Zweitmeinung wird als gesonderte Sachleistung in der vertragsärztlichen Versorgung gewährt.

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