Die Zurechnungszeit zählt innerhalb der rentenrechtlichen Zeiten zu den beitragsfreien Zeiten.

Sie beginnt

  • bei den Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung (bis 31.12.2000: Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten) mit dem Eintritt der Erwerbsminderung.

    Ausnahme: Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (bis 31.12.2000: Erwerbsunfähigkeitsrente), auf die erst nach 20 Jahren Anspruch besteht (Wartezeit), mit dem Rentenbeginn;

  • bei Witwen- und Witwerrenten und Waisenrenten mit dem Tag des Todes des Versicherten;
  • bei Erziehungsrenten mit dem Rentenbeginn.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge