Begriff

Private Pflege-Zusatzversicherungen werden mit einem Zuschuss von 5 EUR monatlich bzw. 60 EUR jährlich staatlich gefördert. Die Versicherung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Zuschuss wird einmal im Jahr von der zentralen Stelle an das Versicherungsunternehmen gezahlt und dem Versicherungsvertrag gutgeschrieben.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die gesetzliche Grundlage für die Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge sind die §§ 126 bis 130 SGB XI. Weitere Regelungen ergeben sich aus der Pflegevorsorgezulage-Durchführungsverordnung (PflvDV).

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