Die privaten Versicherungen dürfen für die förderungsfähigen Tarife

  • keine Personen ablehnen,
  • keine Gesundheitsprüfung durchführen,
  • keine Risikozuschläge verlangen,
  • keine Leistungen ausschließen,
  • die Wartezeit auf höchstens 5 Jahre beschränken,

    - die Abschluss- und Verwaltungskosten sind auf 2 Monatsbeiträgen bzw. 10 % Prozent der Bruttoprämie begrenzt.

Die Beurteilung der Pflegekasse zur Pflegebedürftigkeit und zum Pflegegrad ist anzuerkennen. Die Pflegeleistungen sind als Geldleistung auszuzahlen. Die Höhe ist gestaffelt und hängt vom gewünschten Vertragsumfang und den eingezahlten Prämien ab.

 
Wichtig

Bestehende Verträge

Bestehende Verträge können nur gefördert werden, wenn sie die geltenden Voraussetzungen erfüllen.

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