Personen, die

  • gesetzlich oder privat pflegeversichert sind,
  • eine private Pflege-Zusatzversicherung (förderungsfähiger Tarif) haben und
  • einen monatlichen Mindestbeitrag in Höhe von 10 EUR zahlen,

erhalten eine monatliche Pflegevorsorgezulage in Höhe von 5 EUR.

Keinen Anspruch auf die Pflegevorsorgezulagen haben Personen, die

  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
  • vor Abschluss der privaten Pflegeversicherung bereits Pflegeleistungen erhalten haben.[1]

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