Der Zugangsfaktor ist ein Element der in der Rentenversicherung geltenden Rentenformel.[1] Über ihn werden Rentenzuschläge und Rentenabschläge durch Erhöhung oder Minderung des Faktors gesteuert.
Der Faktor
- bestimmt den Umfang der im Rentenfall zu berücksichtigenden Entgeltpunkte und
- richtet sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn oder Tod.
Aus der Multiplikation der (individuellen) Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor ergeben sich die persönlichen Entgeltpunkte.
Mit dem Rentenabschlag soll das nach Anhebung der Altersgrenzen weiterhin mögliche Vorziehen einer Altersrente ausgeglichen werden, sodass hieraus im Vergleich zu anderen Versicherten kein Vorteil entsteht.
Die Altersgrenzen werden bei den
- Altersrenten für langjährig Versicherte für die Geburtsjahrgänge 1949 bis 1964 und
- Altersrenten für schwerbehinderte Menschen für die Geburtsjahrgänge 1952 bis 1964
angehoben.
Gleichzeitig ist es zulässig, die jeweilige Altersrente vorzeitig, d. h. vor der abschlagsfreien (höheren) Lebensaltersgrenze, mit entsprechenden Rentenabschlägen in Anspruch zu nehmen.[2]
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