Kurzbeschreibung
Die Übersicht umfasst sämtliche befundbezogenen Festzuschüsse. Es handelt sich um den jeweils aktuellen Auszug aus der Festzuschuss-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu §§ 55, 57 SGB V.
1. Erhaltungswürdiger Zahn
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Befunde | Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen | Regelversorgung Zahntechnische Leistungen | Beträge für | Festzuschüsse in EUR | ||||
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zahnärztliche Leistungen (§ 57 Absatz 1) in EUR | zahntechnische Leistungen (§ 57 Absatz 2) in EUR | 60 % (ohne Bonus) | 70 % (Bonus 1) | 75 % (Bonus 2) | 100 % (Härtefall)[1] | |||
1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn | 20a Metallische Vollkrone 19 Provisorische Krone 24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums 7b Planungsmodelle 98a Individuelle Abformung |
0010 Modell 0023 Verwendung von Kunststoff 0024 Galvanisieren 0051 Sägemodell 0052 Einzelstumpfmodell 0053 Modell nach Überabdruck 0055 Fräsmodell 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 0120 Mittelwertartikulator 0201 Basis für Vorbissnahme 0211 Individueller Löffel 0213 Basis für Bissregistrierung 0220 Bisswall 0240 Übertragungskappe 0310 Provisorische Krone 0320 Formteil 1021 Vollkrone/Metall 1031 Vorbereiten Krone 1032 Krone einarbeiten 1360 Gefrästes Lager 1500 Metallverbindung nach Brand 9330 Versandkosten Material: NEM Verbrauchsmaterial Praxis |
184,59 | 181,37 | 219,58 | 256,17 | 274,47 | 365,96 |
1.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler Zahnsubstanz, je Zahn | 20c Metallische Teilkrone 19 Provisorische Krone 24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums 7b Planungsmodelle 98a Individuelle Abformung |
0010 Modell 0023 Verwendung von Kunststoff 0024 Galvanisieren 0051 Sägemodell 0052 Einzelstumpfmodell 0053 Modell nach Überabdruck 0055 Fräsmodell 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 0120 Mittelwertartikulator 0201 Basis für Vorbissnahme 0211 Individueller Löffel 0213 Basis für Bissregistrierung 0220 Bisswall 0240 Übertragungskappe 0310 Provisorische Krone 0320 Formteil 1022 Teilkrone 1031 Vorbereiten Krone 1032 Krone einarbeiten 1360 Gefrästes Lager 9330 Versandkosten Material: NEM Verbrauchsmaterial Praxis |
224,74 | 195,05 | 251,87 | 293,85 | 314,84 | 419,79 |
1.3 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit im Verblendbereich (15 bis 25 und 34 bis 44), je Verblendung für Kronen (auch implantatgestützte) | 20b Vestibulär verblendete Verblendkrone abzüglich: 20a Metallische Vollkrone 24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums |
1024 Krone für vestibuläre Verblendung abzüglich: 1021 Vollkrone/Metall 1500 Metallverbindung nach Brand 1550 Konditionierung 1600 Vestibuläre Verblendung Kunststoff 1610 Zahnfleisch Kunststoff 1620 Vestibuläre Verblendung Keramik 1630 Zahnfleisch Keramik 1640 Vestibuläre Verblendung Komposite 1650 Zahnfleisch Komposite 9330 Versandkosten |
11,53 | 113,42 | 74,97 | 87,47 | 93,71 | 124,95 |
1.4 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn | 18a Konfektionierter Stiftaufbau | Material: Stift | 54,14 | 22,21 | 45,81 | 53,45 | 57,26 | 76,35 |
1.5 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn | 18b Gegossener Stiftaufbau, zweiseitig 21 Provisorische Krone mit Stiftverankerung |
0010 Modell 0051 Sägemodell 0052 Einzelstumpfmodell 0053 Modell nach Überabdruck 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 0120 Mittelwertartikulator 1033 Stiftaufbau einarbeiten 1040 Modellation gießen 1050 Stiftaufbau 9330 Versandkosten Material: NEM Verbrauchsmaterial Praxis |
104,17 | 125,79 | 137,98 | 160,97 | 172,47 | 229,96 |
2. [Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer]
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Befunde | Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen | Regelversorgung Zahntechnische Leistungen | Beträge für | Festzuschüsse in EUR | ||||
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zahnärztliche Leistungen (§ 57 Absatz 1) in EUR | zahntechnische Leistungen (§ 57 Absatz 2) in EUR | 60 % (ohne Bonus) | 70 % (Bonus 1) | 75 % (Bonus 2) | 100 % (Härtefall)[1] | |||
Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I) Ein fehlender Zahn 7 löst eine Freiendsituation aus. Dies gilt nicht, wenn Zahn 8 vorhanden ist und dieser als möglicher Brückenanker verwendbar ist. Soweit Zahn 7 einseitig oder beidseitig fehlt und hierfür keine Versorgungsnotwendigkeit besteht, liegt keine Freiendsituation vor. Auch nicht versorgungsbedürftige Freiendsituationen werden für die Ermittlung der Anzahl der fehlenden Zähne je Kiefer berücksichtigt. Ein fehlender Weisheitszahn ist nicht mitzuzählen. Für lückenangrenzende Zähne nach den Befunden von Nummer 2 sind Befunde nach den Nummern 1.1 bis 1.3 nicht ansetzbar. Das gleiche gilt bei einer Versorgung mit Freiendbrücken für den Pfeilerzahn, der an den lückenangrenzenden Pfeilerzahn angrenzt. Protokollnotiz: Di... |
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