Kurzbeschreibung

Die Übersicht umfasst sämtliche befundbezogenen Festzuschüsse. Es handelt sich um den jeweils aktuellen Auszug aus der Festzuschuss-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu §§ 55, 57 SGB V.

1. Erhaltungswürdiger Zahn

Befunde Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen Regelversorgung Zahntechnische Leistungen Beträge für Festzuschüsse in EUR
zahnärztliche Leistungen (§ 57 Absatz 1) in EUR zahntechnische Leistungen (§ 57 Absatz 2) in EUR 60 % (ohne Bonus) 70 % (Bonus 1) 75 % (Bonus 2) 100 % (Härtefall)[1]
1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn

20a Metallische Vollkrone

19 Provisorische Krone

24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums

7b Planungsmodelle

98a Individuelle Abformung

0010 Modell

0023 Verwendung von Kunststoff

0024 Galvanisieren

0051 Sägemodell

0052 Einzelstumpfmodell

0053 Modell nach Überabdruck

0055 Fräsmodell

0060 Zahnkranz

0070 Zahnkranz sockeln

0120 Mittelwertartikulator

0201 Basis für Vorbissnahme

0211 Individueller Löffel

0213 Basis für Bissregistrierung

0220 Bisswall

0240 Übertragungskappe

0310 Provisorische Krone

0320 Formteil

1021 Vollkrone/Metall

1031 Vorbereiten Krone

1032 Krone einarbeiten

1360 Gefrästes Lager

1500 Metallverbindung nach Brand

9330 Versandkosten

Material:

NEM

Verbrauchsmaterial Praxis
184,59 181,37 219,58 256,17 274,47 365,96
1.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler Zahnsubstanz, je Zahn

20c Metallische Teilkrone

19 Provisorische Krone

24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums

7b Planungsmodelle

98a Individuelle Abformung

0010 Modell

0023 Verwendung von Kunststoff

0024 Galvanisieren

0051 Sägemodell

0052 Einzelstumpfmodell

0053 Modell nach Überabdruck

0055 Fräsmodell

0060 Zahnkranz

0070 Zahnkranz sockeln

0120 Mittelwertartikulator

0201 Basis für Vorbissnahme

0211 Individueller Löffel

0213 Basis für Bissregistrierung

0220 Bisswall

0240 Übertragungskappe

0310 Provisorische Krone

0320 Formteil

1022 Teilkrone

1031 Vorbereiten Krone

1032 Krone einarbeiten

1360 Gefrästes Lager

9330 Versandkosten

Material:

NEM

Verbrauchsmaterial Praxis
224,74 195,05 251,87 293,85 314,84 419,79
1.3 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit im Verblendbereich (15 bis 25 und 34 bis 44), je Verblendung für Kronen (auch implantatgestützte)

20b Vestibulär verblendete Verblendkrone abzüglich: 20a Metallische Vollkrone

24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums

1024 Krone für vestibuläre Verblendung abzüglich: 1021 Vollkrone/Metall

1500 Metallverbindung nach Brand

1550 Konditionierung

1600 Vestibuläre Verblendung Kunststoff

1610 Zahnfleisch Kunststoff

1620 Vestibuläre Verblendung Keramik

1630 Zahnfleisch Keramik

1640 Vestibuläre Verblendung Komposite

1650 Zahnfleisch Komposite

9330 Versandkosten
11,53 113,42 74,97 87,47 93,71 124,95
1.4 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn 18a Konfektionierter Stiftaufbau Material: Stift 54,14 22,21 45,81 53,45 57,26 76,35
1.5 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn

18b Gegossener Stiftaufbau, zweiseitig

21 Provisorische Krone mit Stiftverankerung

0010 Modell

0051 Sägemodell

0052 Einzelstumpfmodell

0053 Modell nach Überabdruck

0060 Zahnkranz

0070 Zahnkranz sockeln

0120 Mittelwertartikulator

1033 Stiftaufbau einarbeiten

1040 Modellation gießen

1050 Stiftaufbau

9330 Versandkosten

Material:

NEM

Verbrauchsmaterial Praxis
104,17 125,79 137,98 160,97 172,47 229,96
[1] Nummer 4 des Teils Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinie ist bei der Anwendung zu beachten.

2. [Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer]

Befunde Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen Regelversorgung Zahntechnische Leistungen Beträge für Festzuschüsse in EUR
zahnärztliche Leistungen (§ 57 Absatz 1) in EUR zahntechnische Leistungen (§ 57 Absatz 2) in EUR 60 % (ohne Bonus) 70 % (Bonus 1) 75 % (Bonus 2) 100 % (Härtefall)[1]

Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I)

Ein fehlender Zahn 7 löst eine Freiendsituation aus. Dies gilt nicht, wenn Zahn 8 vorhanden ist und dieser als möglicher Brückenanker verwendbar ist. Soweit Zahn 7 einseitig oder beidseitig fehlt und hierfür keine Versorgungsnotwendigkeit besteht, liegt keine Freiendsituation vor. Auch nicht versorgungsbedürftige Freiendsituationen werden für die Ermittlung der Anzahl der fehlenden Zähne je Kiefer berücksichtigt.

Ein fehlender Weisheitszahn ist nicht mitzuzählen.

Für lückenangrenzende Zähne nach den Befunden von Nummer 2 sind Befunde nach den Nummern 1.1 bis 1.3 nicht ansetzbar.

Das gleiche gilt bei einer Versorgung mit Freiendbrücken für den Pfeilerzahn, der an den lückenangrenzenden Pfeilerzahn angrenzt.

Protokollnotiz:

Di...

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