Aufwendige Versorgungen sollen vor der Genehmigung begutachtet werden. Diese Verpflichtung der Krankenkasse konkretisiert das Wirtschaftlichkeitsgebot, insbesondere bei Härtefällen, in denen die Krankenkasse auch die Versichertenanteile zu übernehmen haben. Von der Krankenkasse ist im jeweiligen Einzelfall über die Notwendigkeit einer Begutachtung zu entscheiden.

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