Die befundbezogenen Festzuschüsse stellen nicht auf die medizinisch notwendige Versorgung im Einzelfall, sondern auf prothetische Regelversorgungen bei bestimmten Befunden ab. Sie wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt. Ein solcher Befund ist z. B. eine zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn.

Die befundbezogenen Festzuschüsse betragen jeweils 60 % der Beträge, die Zahnärzte und Krankenkassen für die Vergütung der zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen auf der Grundlage der vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Regelversorgungen vereinbart haben. Für eigene Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne erhöhen sich unter bestimmten Voraussetzungen die Festzuschüsse auf 70 % oder 75 %.[1] Bei geringem Einkommen zahlt die Krankenkasse die vollen Kosten der medizinisch notwendigen Regelversorgung. Ein Vorteil der Festzuschüsse liegt u. a. darin, dass die Kosten für den Zahnersatz insgesamt transparenter werden. Allerdings gibt es in der Praxis auch Fälle, in denen der Zahnarzt trotz wirtschaftlicher Versorgung mit Zahnersatz über den Kosten der Regelversorgung liegt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge