Wohngeld wird nur auf Antrag und für einen Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten erbracht. Im Anschluss daran ist ein erneuter Antrag erforderlich.

Die Ausführung des WoGG ist Ländersache. Wohngeldanträge sind deshalb bei den zuständigen Kommunalverwaltungen (= Wohngeldbehörden) zu stellen. Folgende Unterlagen müssen dem Antrag auf Wohngeld beigefügt werden:

  • Einkommensnachweise,
  • Kopie des Mietvertrags,
  • Kopie der letzten Mietzahlung bzw. der Belege zu Aufwendungen beim Lastenzuschuss,
  • Kopie der Mieterhöhungserklärung (sofern vorhanden).

Die Wohngeldbehörde entscheidet über den Antrag durch Bescheid. Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig.[1] Im Fall der Klage ist das Verwaltungsgericht zuständig.

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