Als Beitragssatz sind 7/10 des allgemeinen Beitragssatzes der Krankenversicherung heranzuziehen (10,22 %). Hinzuzurechnen ist auch der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz. Je nach Krankenkasse ergeben sich somit – auch für Wandergesellen – unterschiedliche Krankenversicherungsbeiträge.

 
Wichtig

Gesetzliche Versicherungspflicht für "Nichtversicherte"

Personen, die keine Absicherung im Krankheitsfall haben und zuvor in der GKV versichert waren (nachrangig), sind kraft Gesetzes versicherungspflichtig.[1] Die Einführung einer allgemeinen Pflicht zur Absicherung im Krankheitsfall zum 1.1.2009 änderte auch die Sachlage für Wandergesellen. Für Wandergesellen, die sich in den beschäftigungslosen Wanderzeiten nicht freiwillig versichern, gilt Folgendes: Sie werden als "Nichtversicherte" kraft Gesetzes versicherungspflichtig, wenn sie keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall haben. Für den betroffenen Wandergesellen ist diese Versicherungspflicht jedoch im Vergleich zur o.  g. freiwilligen Weiterversicherung finanziell nachteilig.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge