Wandergesellen fallen während der Zeit ihrer Wanderschaft grundsätzlich nicht unter den engeren versicherungspflichtigen Personenkreis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Lediglich in den Zeiten einer vorübergehenden versicherungspflichtigen Tätigkeit, werden sie in der GKV pflichtversichert.

Wandergesellen wechseln häufig die Beschäftigung. Durch die Wanderschaft ergeben sich Zeiträume zwischen den Beschäftigungen, während derer Wandergesellen in der Regel über keinerlei Einkünfte verfügen. Während dieser Zeiten können sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichern.[1]

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