Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine Berufsausbildung sind kraft ausdrücklicher Regelung keine vollwertigen Beitragszeiten, sondern beitragsgeminderte Zeiten, die einen Zuschlag an Entgeltpunkte nach §§ 71 Abs. 2, 74 SGB VI erhalten können. Bei der Gesamtleistungsbewertung gelten diese Zeiten allerdings nicht als beitragsgeminderte Zeiten, sondern als vollwertige Beitragszeiten mit einem fiktiven Beitragswert in Höhe des Durchschnittsentgelts.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge