Pflegebedürftige haben auch in Pflegeheimen Anspruch auf Behandlungspflege, wenn sie auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben.

Der besonders hohe Bedarf an medizinischer Behandlungspflege liegt vor, wenn z. B. die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachkraft zur individuellen Kontrolle und Einsatzbereitschaft erforderlich ist.[1]

Sind die Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch der außerklinischen Intensivpflege gegeben und erfolgt diese in einer vollstationären Pflegeeinrichtung, übernimmt die Krankenkasse im Rahmen dieser Leistung die pflegebedingten Aufwendungen, die Investitionskosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.[2]

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