Begriff

Unter vertragsärztlicher Versorgung ist der Leistungsanspruch gesetzlich Krankenversicherter auf ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung zu verstehen. Diese erfolgt mittels Behandlung durch approbierte Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten. Diese werden zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen oder ermächtigt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Der Leistungsanspruch auf vertragsärztliche Versorgung ist in § 28 SGB V beschrieben, die Inhalte befinden sich in § 73 Abs. 2 SGB V. Die Sicherstellung der vertragsärztlichen und -zahnärztlichen Versorgung ist in den §§ 72 bis 76 SGB V geregelt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge