Die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung erfolgt durch eine Zulassung als Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut oder medizinisches Versorgungszentrum. Um die Zulassung können sich die genannten Personen oder Einrichtungen bewerben, wenn sie eine Eintragung in ein Arzt- oder Zahnarztregister nachweisen. Dieses wird von den KVn für jeden Zulassungsbezirk geführt. Das Nähere regeln die Zulassungsverordnungen.[1] Die Zulassung ist zeitlich und inhaltlich nicht begrenzt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge