Die vertragsärztliche Versorgung umfasst außerdem die

  • Anordnung der Hilfeleistung anderer Personen,
  • Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
  • Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, Krankentransporten sowie Krankenhausbehandlung oder Behandlung in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
  • Verordnung häuslicher Krankenpflege,
  • Ausstellung von Bescheinigungen und Erstellung von Berichten, die die Krankenkassen oder der Medizinische Dienst der Krankenversicherung zur Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben oder die Versicherten für den Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts benötigen,
  • medizinischen Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft nach § 27a Abs. 1 SGB V,
  • ärztlichen Maßnahmen bei Beratung zu Fragen der Empfängnisregelung sowie bei Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation,
  • Verordnung von Soziotherapie,
  • Zweitmeinung,
  • Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung.

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