1.1 Ärztliche Behandlung

Zur ärztlichen Behandlung gehört die Tätigkeit des Arztes zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst sowie die Betreuung bei Schwangerschaft und Mutterschaft.

1.2 Zahnärztliche/kieferorthopädische Behandlung

Zur zahnärztlichen Behandlung gehört die Tätigkeit des Zahnarztes zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Sie umfasst auch konservierend-chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen erbracht werden.

1.3 Versorgung mit Zahnersatz

Beim Zahnersatz besteht Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse bei einer medizinisch notwendigen Versorgung. Diese Festzuschüsse werden für die zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen gewährt, wenn eine zahnprothetische Versorgung notwendig und die geplante Versorgung eine anerkannte Methode ist.

1.4 Psychotherapeutische Behandlung

Die psychotherapeutische Behandlung einer Krankheit kann durch

  • entsprechend ausgebildete Ärzte sowie
  • psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (= keine Mediziner)

erbracht werden.

1.5 Weitere Inhalte der vertragsärztlichen Versorgung

Die vertragsärztliche Versorgung umfasst außerdem die

  • Anordnung der Hilfeleistung anderer Personen,
  • Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
  • Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, Krankentransporten sowie Krankenhausbehandlung oder Behandlung in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
  • Verordnung häuslicher Krankenpflege,
  • Ausstellung von Bescheinigungen und Erstellung von Berichten, die die Krankenkassen oder der Medizinische Dienst der Krankenversicherung zur Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben oder die Versicherten für den Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts benötigen,
  • medizinischen Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft nach § 27a Abs. 1 SGB V,
  • ärztlichen Maßnahmen bei Beratung zu Fragen der Empfängnisregelung sowie bei Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation,
  • Verordnung von Soziotherapie,
  • Zweitmeinung,
  • Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung.

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