Begriff

Beim Versorgungskrankengeld handelt es sich um eine dem Krankengeld vergleichbare Leistung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Es wird grundsätzlich an Beschädigte gezahlt, wenn sie aufgrund einer anerkannten Schädigungsfolge oder durch sie verursachten Gesundheitsstörung arbeitsunfähig werden.

Ab dem 1.1.2024 wird das Soziale Entschädigungsrecht im SGB XIV (BGBl. I S. 2652 Art. 1) umfassend geregelt. Gemäß Art. 58 des "Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts" vom 12.12.2019 wird u. a. das BVG aufgehoben. Das Versorgungskrankengeld heißt dann "Krankengeld der Sozialen Entschädigung".

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Vorschriften über den Anspruch auf Versorgungskrankengeld sowie die Höhe und Berechnung der Leistung sind in den §§ 16 ff. BVG enthalten. Ab dem 1.1.2024 finden sich entsprechende Regelungen im § 47 SGB XIV. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf das bis zum 31.12.2023 geltende Recht.

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