Wird Versorgungskrankengeld während einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme gewährt, bleibt die Mitgliedschaft in der Kranken- und damit auch in der Pflegeversicherung erhalten.[1] Die Beiträge werden dabei vom zuständigen Rehabilitationsträger allein getragen.[2] Im Übrigen bleibt die Mitgliedschaft wegen des grundsätzlich bestehenden Krankengeldanspruchs erhalten, der wegen der Gewährung von Versorgungskrankengeld lediglich ruht.

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