Begriff

Im Allgemeinen könnten Selbstständige von ihren Wirtschaftsprinzipien, ihrer Einkommenssituation und ihrem Vorsorgebewusstsein her auf eine individuelle Vorsorge verwiesen werden. Aus diesem Grund sind Selbstständige nur ausnahmsweise von Gesetzes wegen in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung pflichtversichert.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ist in § 5 SGB V geregelt. Die obligatorische Einbeziehung bestimmter Selbstständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung ist in § 2 SGB VI bestimmt. Die Möglichkeit der Versicherungspflicht auf Antrag in der Rentenversicherung definiert § 4 SGB VI.

Die Möglichkeit eines Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung und deren weiteren Voraussetzungen sind in § 28a SGB III geregelt. In der Unfallversicherung richtet sich die Versicherungspflicht nach den §§ 2 und 3 SGB VII und in der Pflegeversicherung nach den §§ 20 und 23 SGB XI.

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