Zu den gesetzlich Rentenversicherten zählen auch bestimmte Selbstständige, und zwar
- Lehrer und Erzieher unter bestimmten Voraussetzungen;
- Krankenpflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen;
- Hebammen/Entbindungspfleger;
- Künstler und Publizisten im Rahmen des Künstlersozialversicherungsgesetzes;
- Seelotsen der Reviere;
- Hausgewerbetreibende;
- Küstenschiffer und Küstenfischer unter bestimmten Voraussetzungen;
- Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben;
- Selbstständige, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, sofern sie auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind.[1]
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