Das Geburtsdatum ist bei ausländischen Arbeitnehmern nicht immer bekannt. Liegt dem Arbeitgeber kein Geburtsdatum vor, kann es im Datenbaustein Geburtsangaben (DBGB) in der Form "XXXX 00 00" (JJJJMMTT; Geburtstag und Geburtsmonat unbekannt) oder "XXXX XX 00" (Geburtstag unbekannt) angegeben werden. Bei der Neuvergabe einer Versicherungsnummer durch die Deutsche Rentenversicherung Bund wird im ersten Fall der Geburtstag in der Versicherungsnummer mit dem aktuellen Tag der Vergabe der Versicherungsnummer ersetzt. Der Geburtsmonat bleibt unverändert.

 
Praxis-Beispiel

Datenbaustein bei unbekanntem Geburtsdatum

Der Arbeitgeber meldet als Geburtsdatum 19880000. Bei einer Vergabe der Versicherungsnummer am 17.5.2016 wird daraus als Geburtsdatum in der Versicherungsnummer "170088" (TTMMJJ). Ist nur der Geburtstag unbekannt und der Arbeitgeber meldet 19861200, so wird das Geburtsdatum unverändert in die neu vergebene Versicherungsnummer übernommen und lautet "001286".

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