Versicherungsfrei sind Familienangehörige von Unternehmern, die in einem landwirtschaftlichen Unternehmen unentgeltlich mithelfen, wenn sie einen Anspruch auf Altersrente und diese Rente auch bereits beantragt haben.[1] Für kraft Satzung pflichtversicherte Unternehmer[2] kommt Versicherungsfreiheit nicht in Betracht.
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