Ebenfalls versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung sind Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften (AG). Sie sind als Mitglieder des Vorstandes einer AG in Beschäftigungen für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, nicht versicherungspflichtig. Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG gelten als ein Unternehmen. Demgegenüber sind die Vorstandsmitglieder von AG in Beschäftigungen außerhalb des Konzerns versicherungspflichtig.

Versicherungsfrei sind entsprechend auch (ordentliche und stellvertretende) Vorstandsmitglieder von großen Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit.

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