Das Vermittlungsbudget ist ein Instrument zur beruflichen Eingliederung von Ausbildung- und Arbeitsuchenden und Arbeitslosen. Das Gesetz überlässt es dabei dem Arbeitsvermittler vor Ort, ob und welche finanziellen Hilfen er im Einzelfall einsetzt.
Sozialversicherung: Gesetzlich ist das Vermittlungsbudget für die Arbeitsförderung in § 44 SGB III und für die Grundsicherung für Arbeitsuchende in § 16 SGB II geregelt.
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