Die Förderung wird als Zuschuss geleistet. Bei der Förderhöhe hat der Arbeitsvermittler grundsätzlich die Eigenleistungsfähigkeit des Antragstellers zu prüfen. Dabei sehen die Agenturen für Arbeit jedoch von einer detaillierten Ermittlung der Einkommensverhältnisse ab. Bei Ausbildungsuchenden und Arbeitslosen kann nach den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit davon ausgegangen werden, dass Eigenleistungsfähigkeit grundsätzlich nicht vorliegt und deshalb auf die Prüfung verzichtet werden. Die Agentur für Arbeit kann Pauschalen für bestimmte Leistungen, z. B. bei den Zuschüssen zu Bewerbungskosten oder bei Fahrkosten, festlegen.

 
Praxis-Tipp

Bei Arbeitsaufnahme ist zusätzliche Arbeitgeberförderung möglich

Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget schließt anderweitige Förderungen der Arbeitsaufnahme nicht aus. So kann insbesondere der Arbeitgeber bei Einstellung ggf. einen Eingliederungszuschuss erhalten.[1]

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